Unser Service ist fair, nachvollziehbar und transparent!
Wir erledigen Ihre Einkäufe, sofern Sie in unserem Liefergebiet wohnen.
Die Abrechnung der Einkäufe erfolgt separat und nach Vorlage der Einkaufsbelege.
Basispreis für den wöchentlichen Einkaufsservice Ihrer Lebensmittel | |||
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Pro Einkauf / Gesamt-Einkaufswert bis | 50,00 € | ab 20,00 € ⁽²⁾ | |
Gesamt-Einkaufswert bis | 80,00 € | zzgl. 12,00 € ⁽²⁾ | |
Gesamt-Einkaufswert bis | 100,00 € | zzgl. 15,00 € ⁽²⁾ | |
Gesamt-Einkaufswert über | 100,00 € | zzgl. 30% vom Einkaufswert |
Folgende Zuschläge für Mehraufwand können erhoben und den regulären Preisen hinzugerechnet werden | |
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pro Getränkekiste / pro Tetrapack-Stiege / pro 6er Träger / pro Sack bzw. Karton ab 2 kg | 1,50 € ⁽²⁾ |
pro Geschäftswechsel mit Anfahrt innerorts | 5,00 € ⁽²⁾ |
Rückgabe von Leergut (Pfand wird nicht Erstattet) | 2,00 € ⁽²⁾ |
Lieferung außerhalb Cloppenburg / Oldenburg | Aufpreis auf Nachfrage |
Lieferung außerhalb der regulären Lieferzeiten | ab 30,00 € ⁽²⁾ |
Die Preise beziehen sich auf haushaltsübliche Mengen und sind nur für den privaten Haushalt gedacht.
Einkaufsliste sendenVorteile unseres Einkaufsservice
- Frische und Qualität sind garantiert
- Keine schweren Getränkekisten und randvolle Einkaufstaschen schleppen!
- Unser Einkaufsservice ist ideal für Seniorinnen und Senioren
- Wir übernehmen Ihren kompletten Einkauf!
- Beschwerliche Wege bei Wind und Wetter sind „Schnee von gestern“!
- Finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse ⁽⁴⁾
- Steuerlich absetzbar
Kostenerstattung durch Krankenkasse bei Haushaltshilfe
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Hausarbeit nicht mehr verrichten können, schwanger sind, eine Krankenhausbehandlung hinter sich haben oder an einer Reha-Maßnahme teilnehmen, kann es sein, daß Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben und Ihre Krankenkasse deren Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Die Regelungen hierzu sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden – Ihre Krankenkasse, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme beraten Sie hierzu gerne.
Steuerabschreibungen⁵
Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen können 20% der Aufwendungen, gemäß §35a EStG von der Steuer abgesetzt werden.